Das Familienrecht war immer das Kerngebiet meiner anwaltlichen Tätigkeit und so wurde mir schon sehr schnell nach Einführung des Fachanwalts für Familienrecht dieser Titel verliehen. Ich bin zudem als Strafverteidiger, vornehmlich im Jugendstrafrecht, tätig. Gerade in diesen Gebieten steht der Mensch mit seiner Persönlichkeit in einer oft existentiellen Krise im Mittelpunkt. Dies erfordert eine hochqualifizierte, zugleich aber auch sehr individuelle Form der Beratung und Vertretung.